Engagieren Sie sich als Verein oder Privatperson ehrenamtlich - zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

 

 

Das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist ein Projekt zur Umsetzung der LES einer LAG.
Im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ können LAGs auf formlose schriftliche Anfrage hin nicht wett-
bewerbsrelevante Maßnahmen lokaler Akteure (keine kommunalen Körperschaften) unterstützen, die den Entwicklungszielen
ihrer LES dienen und das Bürgerengagement in der Region stärken.

 

Förderbeschränkungen und -ausschlüsse
Beim Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist keine Förderung der Umsatzsteuer möglich.
Die Höhe der Unterstützung für Einzelmaßnahmen im Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ beträgt je Einzel-
maßnahme max. 2.000 €.

Die Einzelmaßnahmen müssen grundsätzlich im Gebiet einer LAG liegen.
Im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ können von der LAG nur Einzelmaßnahmen lokaler Akteure unterstützt werden, bei denen es sich nicht um Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV handelt.
Geld- und Sachpreise (einschließlich Auszeichnungen) können nur im Rahmen von Wettbewerben bzw. Veranstaltungen und pro Wettbewerb bzw. Veranstaltung insgesamt bis zu max. 1.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben wie Telefongebühren, Mieten,Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc. sind nicht zuwendungsfähig. (Ausnahme: Verpflegungskosten bei Einzelmaßnahmen lokaler Akteure)
Kommunale Regiearbeiten/Bauhofleistungen können nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
Der Druck von Büchern, Karten, Broschüren etc. ist nur zuwendungsfähig, wenn diese kostenlos abgegeben werden.
Ausgaben für den Erwerb von gebrauchter Technik und gebrauchter Ausstattung sind nicht zuwendungsfähig.


Höhe der Förderung

80% der Nettokosten, min. €500,00 max. €2.000,00