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Das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist ein Projekt zur Umsetzung der LES einer LAG.
Im Rahmen des Projekts „Unterstützung
Bürgerengagement“ können LAGs auf
formlose schriftliche Anfrage hin nicht wett-
bewerbsrelevante Maßnahmen lokaler Akteure (keine
kommunalen Körperschaften)
unterstützen, die den Entwicklungszielen
ihrer LES dienen und das Bürgerengagement in
der Region stärken.
Förderbeschränkungen und -ausschlüsse
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Beim Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist keine Förderung der Umsatzsteuer möglich.
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Die Höhe der Unterstützung für Einzelmaßnahmen im Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ beträgt je Einzel-
maßnahme max. 2.000
€.
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Die Einzelmaßnahmen müssen grundsätzlich im Gebiet einer LAG liegen.
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Im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ können von der LAG nur Einzelmaßnahmen lokaler Akteure unterstützt werden, bei denen es sich nicht
um Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV
handelt.
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Geld- und Sachpreise (einschließlich Auszeichnungen)
können nur im Rahmen von Wettbewerben bzw.
Veranstaltungen und pro Wettbewerb bzw.
Veranstaltung insgesamt bis zu max.
1.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt
werden.
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Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben wie Telefongebühren, Mieten,Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc.
sind nicht zuwendungsfähig. (Ausnahme:
Verpflegungskosten bei
Einzelmaßnahmen lokaler Akteure)
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Kommunale Regiearbeiten/Bauhofleistungen können nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
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Der Druck von Büchern, Karten, Broschüren etc. ist nur zuwendungsfähig, wenn diese kostenlos abgegeben werden.
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Ausgaben für den Erwerb von
gebrauchter Technik und gebrauchter
Ausstattung sind nicht zuwendungsfähig.
Höhe der Förderung
80% der Nettokosten, min. €500,00 max. €2.000,00